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   BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01   

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https://dejure.org/2002,8991
BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01 (https://dejure.org/2002,8991)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2002 - VI ZR 297/01 (https://dejure.org/2002,8991)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2002 - VI ZR 297/01 (https://dejure.org/2002,8991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Berichterstattung - Fernsehsendung - Androhung von Ordnungsgeld - Statthaftigkeit der Revision - Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 554 b; ; ZPO § 546 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (bis 31.12.2001) § 546 Abs. 1
    Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01
    Ein Unterlassungsanspruch, der die soziale Geltung des Verletzten in der Öffentlichkeit schützen soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit anzusehen, sofern sich nicht aus dem Klagevorbringen oder den offenkundigen Umständen ergibt, daß es dem Kläger in wesentlicher Weise auch um die Wahrung wirtschaftlicher Belange geht (Senatsurteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193 m.w.N.).

    b) Über den Gesetzeswortlaut hinaus ist die Revision trotz der fehlenden Zulassung durch das Berufungsgericht statthaft, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Fehlen des Ausspruchs über eine Zulassung der Revision darauf beruht, daß das Berufungsgericht irrtümlich einen Fall der von der Beschwer abhängigen Revision angenommen und deshalb die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht geprüft hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 - VersR 2000, 193, 194 m.w.N. und Ausführungen zum Umfang der dann erforderlichen Prüfung der Revisionswürdigkeit; vgl. BGHZ 98, 41, 43).

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 117/90

    Zulässigkeit einer Streitwertrevision in einer nicht vermögensrechtlichen

    Auszug aus BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01
    Werden vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche in demselben Verfahren geltend gemacht, so ist für die Zulässigkeit der Revision zwischen diesen Ansprüchen zu unterscheiden (Senatsbeschluß vom 6. November 1990 - VI ZR 117/90 - VersR 1991, 792; BGHZ 35, 302, 306 f.).

    Mit dieser Auffassung wendet sich die Revision gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zwar die Revisibilität eines präjudiziellen Anspruchs die Statthaftigkeit der Revision bezüglich des von diesem abhängigen, an sich nicht revisiblen Anspruchs nach sich zieht, nicht aber umgekehrt (BGHZ 35, 302, 306; vgl. Senatsbeschluß vom 6. November 1990 - VI ZR 117/90 - aaO m.w.N.).

  • BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01
    Werden vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche in demselben Verfahren geltend gemacht, so ist für die Zulässigkeit der Revision zwischen diesen Ansprüchen zu unterscheiden (Senatsbeschluß vom 6. November 1990 - VI ZR 117/90 - VersR 1991, 792; BGHZ 35, 302, 306 f.).

    Mit dieser Auffassung wendet sich die Revision gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zwar die Revisibilität eines präjudiziellen Anspruchs die Statthaftigkeit der Revision bezüglich des von diesem abhängigen, an sich nicht revisiblen Anspruchs nach sich zieht, nicht aber umgekehrt (BGHZ 35, 302, 306; vgl. Senatsbeschluß vom 6. November 1990 - VI ZR 117/90 - aaO m.w.N.).

  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01
    Sie verkennt dabei die bis zur Streichung des § 546 Abs. 2 ZPO durch die ZPO-Novelle geltende Entscheidung des Gesetzgebers, nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten der Überprüfung durch das Revisionsgericht zu entziehen, sofern nicht das Berufungsgericht die Revision zuläßt (vgl. Senatsbeschluß vom 3. April 1984 - VI ZR 80/83 - VersR 1984, 688 unter Hinweis auf BVerfGE 19, 323, 326 f.).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 80/83

    Entscheidung über die Zulassung der Revision in nichtvermögensrechtlichen

    Auszug aus BGH, 17.09.2002 - VI ZR 297/01
    Sie verkennt dabei die bis zur Streichung des § 546 Abs. 2 ZPO durch die ZPO-Novelle geltende Entscheidung des Gesetzgebers, nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten der Überprüfung durch das Revisionsgericht zu entziehen, sofern nicht das Berufungsgericht die Revision zuläßt (vgl. Senatsbeschluß vom 3. April 1984 - VI ZR 80/83 - VersR 1984, 688 unter Hinweis auf BVerfGE 19, 323, 326 f.).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2002 - VI ZR 297/01 -,.
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